Urkunde, 1389 Dezember 3

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der öffentliche Notar Gottfried Ernst von Hersfeld beurkundet im Jahr 1389, in der 13. Indiktion, während der Sedisvakanz nach dem Tod Papst Urban VI., am dritten Tag des Monats Dezember, zur Zeit der Vesper: In seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart hat Agnes, die Witwe des Aschaffenburger Bürgers Johann Krämer (Cremer), in ihrem Haus in Aschaffenburg hinter dem Haus des Friedrich Taschenmacher (Teschinmecher) auf einer Bank in der Stube sitzend ihr Testament gemacht. Zu ihren Testamentsvollstreckern bestellt sie den Kanoniker des Stifts Aschaffenburg Heinrich von Kleve (de Clivis), den Aschaffenburger Bürger Berthold Brettträger (Bretdreger), die beide anwesend sind, sowie den abwesenden Glöckner der Pfarrkirche St. Marien in Aschaffenburg Konrad. Diese sollen nach ihrem Tod die folgenden Bestimmungen als ihren letzten Willen ausführen:- Zunächst sollen die Testamentsvollstrecker alle Schulden, die sie bis zu ihrem Tod nicht selbst beglichen hat, aus ihrer Hinterlassenschaft bezahlen.- Von den dann noch übrigen Gütern soll man jährliche Einkünfte und Zinsen erwerben. Diese dienen zusammen mit weiteren Einkünften, die unten aufgeführt werden, zum Unterhalt einer Wachskerze, die jeden Tag bei Matutin, Messe und Vesper im Chor der Stiftskirche in Aschaffenburg vor dem Allerheiligsten brennen soll. Den Einzug der Zinsen sowie die Aufsicht über die Kerze überträgt sie dem amtierenden Subkustos des Stifts. Daher vermacht sie diesem eine jährliche Gült von 1 Malter Roggen (siligo), die Emmerich von Niedernberg (Nydirnberg) und seine Ehefrau Kunigunde (Kunna) von ihren Gütern in Niedernberg entrichten. Dafür hat der Subkustos dann auch jeden Sonntag, wenn er den Gläubigen die Heiligenfeste bekanntgibt, das Seelgedächtnis der Testamentarin zu pflegen.- Berthold Brettträger und seine Erben erhalten ihr Haus, das sie derzeit bewohnt. Von dem Haus haben er und seine Erben einen jährlichen Zins von 8 Pfund Heller Aschaffenburger Währung zu entrichten. Davon fallen 1 Pfund als Grundzins an Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg. Die restlichen 7 Pfund bestimmt sie zum Unterhalt der erwähnten Kerze.- An die Kerze geht außerdem eine Gült von 1 Malter Roggen, die Konrad Müller (Mu/e/ller) und seine Erben von ihren Gütern in Obernburg (Obirnborg) entrichten.- Dem Spital in Roßdorf (Rosdorff) vermacht sie einen Zins von 4 Schilling Heller Aschaffenburger Währung. Dieser ist jedes Jahr am 11. November (in festo Martini) von ihrer Scheune in Aschaffenburg zwischen der Scheune des verstorbenen Herdan von Büches (Buchez) und dem Haus des Friedrich Winter (Wynther) zu entrichten.- Einen Zins in gleicher Höhe, der ebenfalls von ihrer Scheune zu entrichten ist, erhält der Pfarrer der Kirche St. Marien in Aschaffenburg. Er soll dafür dort ihren Jahrtag begehen.- An 30 Priester gehen je 5 Schilling Heller.- Von den Almosensammlern der vier Bettelorden in Aschaffenburg erhält jeder 10 Schilling Heller.- Von ihren Testamentsvollstreckern erhalten Heinrich von Kleve 6 Pfund Heller, Berthold Brettträger 4 Pfund Heller und der Glöckner Konrad ebenfalls 4 Pfund Heller.- Jeder der zwei Klausnerinnen im Haus des Herdan [von Büches] vermacht sie 5 Schilling Heller.- Die Testamentarin bestätigt ferner eine schon früher getätigte Schenkung an Berthold Brettträger und seine Erben. Dabei hat sie ihnen ihr Häuslein in der Stadt Aschaffenburg unter der Kaffate übergeben, in dem sie füher ihre Waren auszustellen pflegte. Darüber wurde damals auch ein Notariatsinstrument ausgestellt, das sie hier als inseriert betrachtet haben möchte.- Alle ihre bewegliche und unbewegliche Habe, über die sie bis jetzt noch keine besonderen Verfügungen getroffen hat, fällt, sobald ausreichende Einkünfte für den Unterhalt der erwähnten Kerze erworben worden sind, an die Präsenzen des Stifts Aschaffenburg. Dafür soll man Jahrtage für sie, ihren Ehemannn, ihre Töchter und ihre Eltern begehen.Die Testamentarin überträgt ihren Testamentsvollstreckern die Vollmacht zur Ausführung ihres letzten Willens. Auch widerruft sie alle früher getroffenen testamentarischen Verfügungen und erklärt das vorliegende Testament zu ihrem gültigen letzten Willen, behält sich allerdings das Recht vor, daran Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen. Auf Bitte der Testamentarin und der anwesenden Testamentsvollstrecker hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument ausgefertigt.